Innerbetriebliche Verkehrswege mittels Bodenmarkierungen kennzeichnen

 


 

Auszug aus BGI 517

(Berufsgenossenschaftliche Informationen  für die Sicherheit bei der Arbeit)

Die zweckmäßige Verbindung und Erschließung von Arbeits-, Produktions- und Lagerflächen ist die Aufgabe von Verkehrswegen.

Auf diesen Verkehrswegen werden Rohstoffe, Fertigwaren u. ä. transportiert. Weiterhin sollen sie für Mitarbeiter ein gefahrloser Zugang zu Arbeitsplätzen sein. Außerdem ist das Verlassen von Gebäuden, Betriebsteilen usw. im Gefahrfall über Notausgänge und Rettungswege sicherzustellen.

Man unterscheidet je nach Nutzungsart Verkehrswege für den Personenverkehr, Lastverkehr sowie Personen- und Lastverkehr. Verkehrswege sind gegenüber anderen Flächen gut sichtbar abzugrenzen, durch Bodenmarkierungen, Leitplanken u.ä. zu kennzeichnen. In Arbeits- und Lagerräumen mit mehr als 1000 m² Grundfläche müssen die Begrenzungen der Verkehrswege generell gekennzeichnet sein. Eine Trennung von Personen- und Lastverkehr ist anzustreben.

Verkehrswege müssen übersichtlich angelegt sein, auf kürzester Distanz zum Ziel führen, von Gegenständen freigehalten werden und ausreichend und sachgemäß beleuchtet sein. Drohen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren, ist eine Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung) erforderlich. Unebenheiten im Verlauf von Verkehrswegen sind zu vermeiden oder auszugleichen.

Bei Verengung von Verkehrswegen durch Träger, Pfeiler, Leitungen, Stufen u.ä. besteht Anstoß- Quetschgefahr, diese Stellen sind durch gelb-schwarze Markierungen zu kennzeichnen. Die Oberflächen (Fußböden) von Verkehrswegen müssen eben, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein. Beim Einsatz von Flurförderzeugen ist darauf zu achten, dass die Oberflächen (Fußböden) druckfest, stoßunempfindlich und abriebfest sind.

Die Breite der Personenverkehrswege richtet sich nach der Zahl der im Betrieb tätigen Personen. Eine Mindestbreite von 1,10m darf nicht unterschritten werden. Die Breite der Verkehrswege für den innerbetrieblichen Fahrzeugverkehr ist abhängig vom eingesetzten Transportmittel und vom Ladegut.

 

Ihr Dienstleister für jegliche Art von Bodenmarkierungen

 

Thomas Telatinski Markierungen

Hauptsitz: 76646 Bruchsal

 

Ihr Fachbetrieb mit 35 Jahren Erfahrung!

Wir führen Ihre Markierungsarbeiten kurzfristig für Sie aus!

Top im Preis-Leistungs-Verhältnis!

Mit bis zu 9 Kolonnen bundesweit für Sie unterwegs!

Erfahren Mitarbeiter sind unser größtes Kapital!

Soziale Absicherung durch ganzjährige Beschäftigung (Keine Entlassung in den Wintermonaten)!

 

Thomas Telatinski Markierungen – NRW

Niederlassung: 53797 Lohmar